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Bildungsurlaub · Bundesland

Bildungsurlaub in Bremen

In Bremen haben Beschäftigte Anspruch auf 10 Tage in 2 Jahren bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Antragsfrist: spätestens 4 Wochen vor Beginn; Wartezeit: 6 Monate Betriebszugehörigkeit.

Was steht dir in Bremen zu?

Umfang

10 Tage in 2 Jahren

Wartezeit

6 Monate Betriebszugehörigkeit

Antragsfrist

spätestens 4 Wochen vor Beginn

Kleinbetriebe

keine generelle Ausnahme für Kleinbetriebe

Rechtsgrundlage: Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG) · Stand: 09/2026

Wie beantragst du Bildungsurlaub in Bremen?

  1. Anerkannte Veranstaltung wählen. Maßgeblich ist die Anerkennung für Bremen, seriöse Veranstalter weisen sie aus.
  2. Schriftlich beim Arbeitgeber beantragen, spätestens 4 Wochen vor Beginn, mit dem Anerkennungsnachweis der Veranstaltung.
  3. Freistellung antreten und Teilnahme nachweisen. Das Entgelt läuft weiter; die Kurskosten trägst du selbst, oft als Werbungskosten absetzbar.

Welches Bundesland zählt: Wohnort oder Arbeitsort?

Der Arbeitsort. Wer z. B. in Bremen arbeitet, fällt unter das Recht dieses Landes, unabhängig vom Wohnort.

Häufige Fragen

Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in Bremen?
10 Tage in 2 Jahren, geregelt im Landesgesetz (Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)). Voraussetzung ist eine Wartezeit von 6 Monate Betriebszugehörigkeit.
Bis wann muss der Antrag in Bremen gestellt sein?
spätestens 4 Wochen vor Beginn, schriftlich beim Arbeitgeber, mit Nachweis der Anerkennung. Für Kleinbetriebe gilt: keine generelle Ausnahme für Kleinbetriebe.

Bildungsurlaub in anderen Bundesländern

Der Anspruch richtet sich nach dem Arbeitsort, arbeitest du in einem anderen Bundesland, gilt dessen Regelung. Hier die Nachbarländer im direkten Vergleich:

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