Start Förderung Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Förderprogramm · Agentur für Arbeit / Jobcenter

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Finanziert Coachings, Bewerbungstrainings und kürzere Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung, zu 100 %.

Für wen ist das Programm gedacht?

Arbeitsuchende und Arbeitslose; in bestimmten Konstellationen auch Beschäftigte in Transfersituationen oder Gründungsinteressierte.

Wie es funktioniert

Der AVGS (§ 45 SGB III) deckt Maßnahmen ab, die unterhalb einer vollen Weiterbildung liegen: Jobcoaching, Bewerbungstraining, Kenntnisvermittlung in Grundkompetenzen oder die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.

Anders als beim Bildungsgutschein besteht auf den AVGS kein fester Rechtsanspruch in jeder Lage. Er ist eine Ermessensleistung nach Beratungsgespräch. Für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld gibt es nach einer gewissen Dauer der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf bestimmte Vermittlungsleistungen.

Auf einen Blick

Was gefördert wird

  • Kosten zugelassener Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen zu 100 %
  • Einzelcoaching, Bewerbungstraining, Grundkompetenzen, Gründungscoaching
  • Bei privater Arbeitsvermittlung: Vermittlungshonorar nach erfolgreicher Vermittlung

Voraussetzungen

  • Beratungsgespräch und Ausstellung vor Maßnahmebeginn
  • Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen
  • Einlösung innerhalb der auf dem Gutschein vermerkten Gültigkeit

Gut zu wissen

  • Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
  • Förderregeln ändern sich. Verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
  • Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.